Telematik in der Gesundheitsbranche

Wir sind rund um die Digitalisierung Ihr Ansprechpartner Nummer eins.

Um den sicheren und effizienten Austausch von Gesundheitsdaten zu gewährleisten, ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 1. Juli 2025 verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 341 Abs. 8 SGB V. Die TI verbindet Akteure des Gesundheitswesens sicher und effizient miteinander. Sie verbessert den Informationsaustausch, optimiert Prozesse und spart wertvolle Zeit.

Unsere Leistungen im Überblick:

Einführung und Einrichtung

Wir richten alle erforderlichen Komponenten ein und stellen sicher, dass Ihre TI reibungslos und effizient startet.

Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse

Wir analysieren gründlich den aktuellen TI-Status, identifizieren Optimierungspotenziale und definieren gemeinsam passgenaue Lösungen.

Sicherheits- und Datenschutzkonzepte

Wir entwickeln umfassende, DSGVO-konforme Sicherheitsstrategien, erstellen individuelle Datenschutzrichtlinien und implementieren Schutzmaßnahmen.

Monatliche Betreuung

Wir bieten Ihnen umfassenden technischen Support, regelmäßige Updates, Performance-Monitoring und kontinuierliche Optimierung, damit Ihre TI reibungslos und sicher läuft.

Anbindung an Fachanwendungen

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Integration und Einrichtung relevanter Fachanwendungen wie ePA, eRezept und KIM-Diensten.

Technische Beratung

Wir bieten umfassende Beratung zur Auswahl, Integration und optimalen Konfiguration passender Hard- und Softwarelösungen. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Systemintegration, Netzwerkoptimierung und technischen Projektplanung.

Sichern Sie sich Ihre Fördermittel!

Der Spitzenverband (Bund der Krankenkassen, GKV) bietet eine Förderung an, die die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Wartung der notwendigen TI-Komponenten abdecken soll.

Die Förderung im Überblick:

  • Grundpauschale: Jede zugelassene Pflegeeinrichtung erhält eine monatliche Pauschale von 192,80 Euro.
  • Zuschlagspauschalen: Zusätzlich stehen 2 Zuschläge von jeweils 7,20 Euro monatlich zur Verfügung, die speziell für die Beantragung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) vorgesehen sind.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt quartalsweise durch den GKV-Spitzenverband.

Die Voraussetzungen für die Förderung:

  • Nachweis der TI-Anbindung: Ihre Einrichtung muss an die TI angeschlossen sein und die Funktionsfähigkeit der Komponenten sicherstellen.
  • Eigenerklärung: Vor der ersten Auszahlung ist eine Eigenerklärung im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes erforderlich.

 

Handeln Sie jetzt!
Sichern Sie sich Ihre Fördermittel und starten Sie mit der Digitalisierung durch.

Die Anbindung an die TI bringt Ihnen 3 wesentliche Vorteile:

Effizienter Datenaustausch

Schnelle und sichere Kommunikation mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen.

Zeitersparnis

Optimierte Arbeitsprozesse durch digitale Dokumentation und Kommunikation.

Zukunftssicherheit

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorbereitung auf kommende digitale Anwendungen.

Sie haben Interesse?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die erforderlichen Schritte, damit Ihre Digitalisierung effizient, sicher und gesetzeskonform umgesetzt wird!

Kostenfrei anfragen

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